Kleiner Tipp für Restaurantbesuche mit Kindern

Die einen oder anderen Eltern werden das Problem kennen, ein Restaurantbesuch mit Kindern ist nicht in jedem Fall und schon gar nicht mit jedem Kind ganz einfach. Es kommt manchem Kind leider äußerst langweilig vor, da so einfach am Tisch zu sitzen und endlos auf ein fremdgekochtes Essen zu warten, das womöglich nicht einmal schmeckt oder unbekanntes Gemüse und andere Schweinereien enthält oder was es da an Schrecken noch alles gibt. Gläser kippen, Besteck fällt, Stühle kippeln, Fangen spielen um die Tische herum, zischende Eltern, geflüsterte Drohungen wüstester Natur, schmollender Nachwuchs, hektisches Essen, bloß raus hier, na, und so weiter, das hat jeder in der eigenen Familie oder doch bei den verzweifelten Eltern am Nebentisch schon erlebt. Die Lage wird nicht gerade einfacher, wenn man mehrere Kinder dabei hat, die Lage wird auch nicht unbedingt besser, nur weil die Kinder irgendwann ein gewisses Alter erreicht haben. “Du bist doch nicht mehr 5!” (6! 7! 8! Und immer so weiter, wie viele Jahre lang auch immer.)

Weil wir aber gerade eher zufällig herausgefunden haben, wie sich Kinder im Restaurant absolut tadellos benehmen, ohne jeden in welcher Form auch immer angewandten elterlichen Druck, möchte ich dieses Wissen schnell mit eventuell notleidenden Eltern teilen, fast hätte ich gerade etwas von froher Botschaft geschrieben. Es handelt sich um einen Tipp für etwa neun- oder fast zehnjährige Kinder, sie müssen lesen und rechnen können, dann läuft das. Der Trick besteht einfach darin, die Kinder ohne Eltern ins Restaurant zu schicken.

Wir haben hier nämlich einen Neuneinhalbjährigen, der seinen Kumpel zum Geburtstag zum Essen eingeladen hat, wobei Eltern natürlich nur gestört hätten, es gab immerhin Dinge zu besprechen. Das ist übrigens auch als Geburtstagsgeschenk ein wirklich brauchbarer Tipp für die Altersklasse, das kam gut an, aber das nur am Rande. Die beiden hatten genug Geld dabei, sie konnten die Karte lesen. Sie saßen, wie uns hinterher berichtet wurde, gerade und konzentriert am Tisch, warteten geduldig aufs Essen, aßen alles auf, wobei sie das Besteck benutzt haben, wie es unter zivilisierten Menschen üblich ist. Sie haben nicht mit den Kerzen herumgespielt und auch keine Gläser umgeworfen, sie haben das Brot nicht zu Mehl zerbröselt. Sie teilten sich die Reste, sie verzichteten nach sinniger Überlegung auf Nachtisch. Sie rechneten nach Kenntnisnahme der Rechnung mit Feuereifer und vereinten Kräften ein passendes Trinkgeld aus und verließen das Restaurant stolz wie Bolle. Das Kapitel haben wir jetzt pädagogisch abgehakt, Essen gehen können die.

Man muss manchmal als Eltern gar nichts machen, man muss vielleicht nur einfach einen Tisch reservieren und ein nettes oder besser noch sehr nettes Lokal kennen, in dem es zum Beispiel eine anständige Pizza gibt. Zack, fertig. Wir reservieren dann schon einmal einen Tisch im April 2019, wenn das andere Kind auch soweit ist.

18 Kommentare

  1. Das ist wirklich grandios, suf die Idee wäre ich nie gekommen! Ich hätte sogar befürchtet, dass Kinder ohne erwachsene Begleitung gar nicht bedient werden…
    Danke für den guten Tip und viele Grüsse!

  2. Jetzt würde mich interessieren, wie es läuft, wenn dieser Sohn mal wieder MIT den Eltern essen geht ;-).
    Meine Beobachtung ist nämlich die, dass vieles in dem Alter wunderbar läuft, wenn sich das Kind auswärts aufhält. Manche Rückmeldung von Eltern von Freunden scheinen sich gar nicht auf unser Kind zu beziehen, wie wunderbar dieses Kind immer alles wegräumt usw. Oder die ausnehmend hervorragenden Tischmanieren, die ich beobachten konnte, als wir im Restaurant zufällig die geliebte Klassenlehrerin trafen. Leider verschwinden diese Eigenschaften dann im häuslichen Umfeld gerne mal wieder….
    Bleibt nur die Hoffnung, dass das Kind grundsätzlich eben doch weiß, wie es sich benehmen soll und es irgendwann (so in 20 – 30 Jahren…. ) auch mal halbwegs beständig tut…..

  3. Ja. Das klappt gut.
    Noch im Vorschulalter (1960) ging ich damals mit meiner kleinen Schwester hinunter ins Restaurant des kleinen unglaublich idyllischen Hotels in Taormina auf Sizilien solange unsere Eltern Mittagschlaf hielten… Nachdem uns die vergangenen Tage gezeigt hatten, dass wir mit unseren Italienischkenntnissen erfolgreich mit „un poco prego“ die damals ungeliebte Artischockenmenge auf ein Minimum reduzieren konnten, bestellten wir ebenso erfolgreich vino rosso. Damals halt 😉 Als unsere Eltern uns suchten, fanden sie uns manierlich am Tisch sitzend und genießend.

  4. „Der Trick besteht einfach darin, die Kinder ohne Eltern ins Restaurant zu schicken.“

    Unter „Restaurant“ läßt sich ja so einiges subsumieren…
    Und so wird auch nicht jedes „Restaurant“ bereit sein, mit Kindern Verträge zu schließen.

  5. Nach der Lektüre dieses Eintrags möchte ich mein Baguette (mit großer Lust) zu Mehl zerbröseln.

  6. Zum Einwand, nicht jedes Restaurant werde einwilligen, einen Vertrag mit Kindern zu schließen: Mag sein. Mit 7 ist ein Kind beschränkt geschäftsfähig und darf auch ohne Rücksprache mit den Sorgeberechtigten Verträge zu seinem Vorteil abschließen, wenn der Betrag in einem angemessenen Rahmen bleibt – der sogenannte Taschengeldparagraph.
    Wenn zuvor eine Reservierung erfolgt, ggf. durch einen Erwachsenen, ist das zudem die passende Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Nutznießer der Reservierung unter zehn sind – aber mit ausreichend Moneten ausgestattet, um die Rechnung zu begleichen.

  7. Die Idee ist gut, keine Frage.
    Wenn dann mal nicht das Jugendschutzgesetz zum Thema „Kinder in Etablissemangs“ einen Strich durch die Rechnung macht.
    Die Pizzeria neben unserer Grundschule, in der man oft sich sehr gesittet benehmende 3.- und 4.-Klässler antraf, bekam, als herauskam, dass Kinder bedient wurden, ein saftiges Strafgeld aufgebrummt und hat seitdem einen Türsteher, der jeden U16er wegbeißt.

  8. wie bitte, was – Kinder dürfen nicht in Restaurants und ähnliche Etablissements? Was hätte ich denn sonst mit meinem Taschengeld machen sollen, wenn nicht so oft irgendwie möglich: „Sechs verschiedene Kugeln Eis im Becher, dazu Sahne und Schokosoße, die fest wird, bitte!“
    Nicht mal DAS darf man als Kind des 21. Jahrhunderts?! Da hatte ich ja knapp noch Glück – oder einfach den Kleinstadtvorteil…

  9. @Anonymus:
    Keine Ahnung, wie sich das begründet. Fakt ist: das Ordnungsamt ist dort und in der Schule eingefallen und hat mit dieser „Jugendschutzampel“ gewunken, in der genau aufgelistet ist, wer in welchem Alter was und wo darf und was nicht. Bei Interesse bitte googeln.
    Ich sag’s ja nur, nicht, dass es hinterher heißt…usw.

  10. „Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.“ In der Wikipedia zum Stichwort „Jugendschutzgesetz“ gefunden. Drogen wird der Buddenbohm-Sprössling wohl nicht konsumiert haben , das dürfte also keine Rolle gespielt haben. Es sei denn, es handelte sich um eine „Tanzveranstaltung“. (Sollte man also Karfreitag machen, da muss man ja hierzulande keine Angst vorm Tanzen haben).

    „Es gelten keine Einschränkungen wenn Kinder und Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.“ Hach, das Leben kann so einfach sein…

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Time limit exceeded. Please complete the captcha once again.