Zu den kreislaufbelebenden Erfahrungen bei einem geplanten Umzug kann es zum Beispiel gehören, daß die gerade noch knapp fristgerecht und per Einschreiben verschickte Kündigung der alten Wohnung nach etlichen Tagen als unzustellbar zurückkommt, weil die Verwaltungsgesellschaft schon vor einiger Zeit den Standort gewechselt hat, was uns aber entgangen ist.
Warum allerdings die Post eine neue Firmenanschrift, die schon im Telefonbuch steht und für die es sogar einen Nachsendeantrag gibt, für „nicht ermittelbar“ hält, bleibt dabei etwas rätselhaft.
Oh oh, das riecht nach Recherche im lawblog 🙁 – bestenfalls . Viel Glück !
Morgen mündliche Verhandlung mit dem Vermieter der alten Wohnung. Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber spannend ist es schon. Doppelt Miete zu zahlen ist irgendwie nicht so toll.
Eine Bekannte hat solches mal abgewehrt, indem sie selbst einen Nachmieter gebracht hat.
In jedem Fall viel Erfolg für morgen!
Ach was, für sowas gilt doch normalerweise das Datum des Poststempels, und den habt Ihr ja. Wir schon gutgehen.
Und?
Vorsichtig optimistisch, weil noch nichts endgültig, Gespräch war gut, wir hoffen weiter. Nächstes Update schon am Montag.